Persönliche Integrität - Außerhalb der medieninhaltlichen Wirkung liegende Umstände der jeweiligen Nutzung des Mediums + Gefahrenprognose
Außerhalb der medieninhaltlichen Wirkung liegende Umstände der jeweiligen Nutzung des Mediums + Gefahrenprognose
Nach § 5 Abs. 1 S. 2 JMStV (1. HS inhaltsgleich mit § 10b Abs. 2 JuSchG) sind „Umstände der Nutzung“ weit zu verstehen, sie zielen jedoch primär auf Risiken für die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen ab und schließen aufgrund des Wortlauts „Nutzung“ die angebotsinhaltliche Wirkung nach Abs. 1 aus. Die Berücksichtigung hat „nach konkreter Gefahrenprognose“ (wortgleich § 10b Abs. 3 S. 2 JuSchG) zu erfolgen: Erforderlich ist eine fallbezogene Einschätzung, ob bei ungehindertem, objektiv zu erwartendem Geschehensablauf in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit über die abstrakte Möglichkeit hinaus eine konkrete Gefährdung der persönlichen Integrität eintreten kann. Die bloße Existenz einer Kommunikations- oder Kaufoption genügt dabei beispielsweise nicht.
Entscheidend ist, ob das Angebot im konkreten Fall so gestaltet ist, dass es typische Gefahren begünstigt.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn
- die Gestaltung Cybermobbing erleichtert,
- Inhalte in einen sexualisierten Zusammenhang gesetzt werden und dadurch der Kontakt zu Tätern (z. B. beim Cybergrooming) wahrscheinlicher wird,
- bei Kaufmöglichkeiten Kosten nicht klar erkennbar sind und so die Unerfahrenheit von Kindern oder Jugendlichen ausgenutzt wird,
- aggressive oder stark drängende Werbung eingesetzt wird.
Bei der Bewertung müssen außerdem vorhandene Schutz- und Gegenmaßnahmen berücksichtigt werden, insbesondere gesetzlich vorgesehene Maßnahmen.
In die Prognose einzubeziehen sind vorhandene Vorsorge- und Gegenmaßnahmen (insb. i. S. v. § 24a JuSchG), erst die danach verbleibenden Risiken sind auf „Erheblichkeit“ zu prüfen.
Erheblich bedeutet, dass sie ein deutliches Schadenpotenzial haben und ihr Eintritt wahrscheinlich ist.
Gefahren für die persönliche Unversehrtheit müssen also ein spürbares Gewicht haben und mit hoher Wahrscheinlichkeit auftreten.
