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Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien /

Gewalt – Angebotsinterne Bewertung von Gewalt

Gewalt

Angebotsinterne Bewertung von Gewalt

Wird Gewalt als probate Konfliktlösungsstrategie dargestellt?

Ist Gewalt legitimiert?

Wird die Gewalt sanktioniert?

Bei der Prüfung dieser Fragen sind genre- oder themenspezifische Inhalte und Besonderheiten sowie der Einsatz dramaturgischer Mittel, die Art der Inszenierung sowie die formal-ästhetische Gestaltung zu berücksichtigen. Zusätzlich müssen mögliche Wirkungsrisiken geprüft werden, die über Identifikationsprozesse mit den Figuren oder über die Anlage der Handlung entstehen könnten bzw. solchen entgegenstehen.

Besondere Jugendschutzrelevanz haben Angebote, 

  • die Gewalthandlungen darstellen und ihren Reiz für Nutzer:innen ausschließlich aus spektakulären, detaillierten und selbstzweckhaften Bildern beziehen,
  • die (unter Berücksichtigung der oben genannten Aspekte) den Einsatz von Gewalt als Mittel zur Lösung von Konflikten bzw. zur Durchsetzung von Interessen nicht problematisieren bzw. eindeutig ablehnen, sondern befürworten, bagatellisieren, unangemessen legitimieren oder gar idealisieren,
  • die so angelegt sind, dass Gewaltanwendung die überwiegende, einzig mögliche oder einzig Erfolg versprechende Handlungsoption ist,
  • die Rollenmuster propagieren, die auf Gewaltausübung basieren,
  • die Kriegshandlungen verharmlosend darstellen, z. B. über den Einsatz von Massenvernichtungswaffen bzw. die Ausklammerung des Leids der Opfer.