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Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien /

Darstellung von minderjährigen Personen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung – Dient das Angebot der Bedienung sexueller Vorlieben beim Nutzer?

Darstellung von minderjährigen Personen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung

Dient das Angebot der Bedienung sexueller Vorlieben bei den Nutzer:innen?

In der Regel wird eine geschlechtsbetonte Körperhaltung auch unnatürlich sein. Es ist hierzu nicht erforderlich, dass die posierenden minderjährigen Personen nackt, überwiegend oder teilweise unbekleidet sind. Oftmals wird eine (scheinbar) seriöse Aufmachung vorgeschoben (z. B. eine Modelagentur), eigentlich geht es aber erkennbar darum, die körperlichen Reize junger Models in einer sexuell stimulierenden Art und Weise zu präsentieren. Anhaltspunkte hierfür können sein:

  • Bei einem vermeintlichen Model-Angebot sind keine oder nur rudimentäre Buchungsformulare vorhanden.
  • Es werden Links zu Drittangeboten mit deutlich sexuellem Bezug (z. B. Toplisten von Teen-Sex-Angeboten) eingebunden.
  • Das Angebot enthält einen kostenpflichtigen Member-Bereich mit einer großen Anzahl weiterer Fotos der minderjährigen Person, die meist im Monats-Abo bezogen werden können.

Nicht erfasst werden typische Darstellungen des Alltages (z. B. Modefotos für Unterwäsche in seriösen Online-Shops und Versandhäusern), sofern das Angebot insgesamt neutral gestaltet ist und insbesondere keinen Aufforderungscharakter für pädosexuell geneigte Nutzer:innen erkennen lässt. Hier bedarf es daher über die einzelnen aufrufbaren Darstellungen hinaus stets einer Auslegung des Gesamtangebotes nach Sinn und Zweck der gesetzgeberischen Intention.