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Pornografie – Definition

Pornografie

Definition

Die folgende Definition des Pornografiebegriffes entspricht dem strafrechtlichen Pornografiebegriff:

Unter Pornografie ist eine Darstellung zu verstehen, die unter Ausklammerung sonstiger menschlicher Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und die in ihrer Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf sexuelle Stimulation angelegt ist, sowie dabei die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertevorstellungen gezogenen Grenzen eindeutig überschreitet.

Diese Definition ist mit folgender Erläuterung zu ergänzen. Wesentlich ist:

  • inhaltlich die Verabsolutierung sexuellen Lustgewinns und die Reduzierung auf eine apersonale Sexualität sowie die Degradierung des Menschen zum bloßen auswechselbaren Objekt und
  • formal die überdeutliche und detaillierte Darstellung sexueller Vorgänge und deren aufdringliche und unverfremdete Vermittlung.

Für die Einordnung eines Angebotes als pornografisch kann neben der
Fiktion der unerschöpflichen Potenz und der unermüdlichen Hingabebereitschaft der Beteiligten auch der Anteil von Sequenzen mit genitaler Stimulation und des Geschlechtsverkehrs an der Gesamtdauer des Angebotes einen Anhaltspunkt bieten.