Eigenverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit
Diskriminierung
Diskriminierende Darstellungen können Elemente sowohl narrativfilmischer als auch bildlich-textlicher Angebote sein. Das Ergebnis der Beurteilung ist weitgehend kontextabhängig. Insbesondere ist zu prüfen, ob
- Angebote offen Diskriminierungen propagieren,
- sie dokumentarischen und aufklärenden Charakter lediglich vortäuschen oder
- sie auf der Grundlage eines normativen Vorverständnisses der Rezipient:innen Klischees und Vorurteile ironisch-satirisch brechen.
Die Erkennbarkeit des täuschenden oder ironischen Charakters einer Darstellung ist unter Berücksichtigung der zu erwartenden kognitiven Möglichkeiten und dem Grad normativer Festigung einer Altersstufe zu beurteilen.
Diskriminierende Darstellungen und ihre möglichen Wirkungen können nach folgenden Bereichen unterschieden werden:
- Sexuelle und geschlechtliche Diskriminierung: Einseitige Charakterisierungen der Geschlechter (Objektcharakter, sexuelle Fremdbestimmung, Rollenklischees) sind geeignet, die Wahrnehmung eines anderen Geschlechts negativ zu prägen und können den Prozess der sexuellen oder geschlechtlichen Selbstfindung Heranwachsender beeinträchtigen.
- Religiöse Diskriminierung: Infragestellen religiöser Freiheit bzw. freier Religionsausübung.
- Pauschalierung, Verächtlichmachung oder einseitige Propagierung von geschlechtlicher oder sexueller Orientierung sowie von Cis- und Heteronormativität können Ausgrenzungstendenzen verstärken und die sexuelle oder geschlechtliche Identität Betroffener negativ besetzen.
- Soziale Diskriminierung: Werden Gruppen oder Personen nach sozialer Herkunft, Bildungsstand, Einkommen, gesellschaftlichem Status etc. übertrieben positiv oder negativ beurteilt und daran pauschal ihr persönlicher Wert, ihre Entwicklungsmöglichkeit und ihre Daseinsberechtigung bemessen, kann die Entwicklung eines freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsbildes – insbesondere hinsichtlich der individuellen Freiheiten, der Chancengleichheit und der Eigenverantwortung – gestört werden.
- Ethnische Diskriminierung: Die pauschale Zuweisung von Charakter- und Persönlichkeitsmerkmalen und Fähigkeiten nach regionaler, nationaler oder ethnischer Herkunft können die Kompetenz zu einem diskriminierungsfreien gesellschaftlichen Miteinander, das Erziehungsziel der Völkerverständigung und die Achtung kultureller Vielfalt schädigen. Die soziale Integration und der Integrationswille von Angehörigen, Kindern und Jugendlichen der betroffenen Gruppen kann beeinträchtigt werden.
- Diskriminierung aufgrund körperlicher Merkmale: Die Herabwürdigung von behinderten Menschen, von Personen mit bestimmten oder auffallenden körperlichen Merkmalen oder von bestimmten Altersgruppen sowie deren Zurschaustellung oder die Qualifizierung körperlicher Eigenschaften zu bestimmenden Persönlichkeitsmerkmalen beeinträchtigen die Erziehung zur Achtung der persönlichen Integrität, der Menschenwürde und zur Toleranz.
