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Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien /

Eigenverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit – Strukturelle Gewalt

Eigenverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit

Strukturelle Gewalt

Bei Darstellungen struktureller Gewalt in spekulativer Form (z. B. Szenarien der Endzeit, der Gefängnis- und Lagersituationen) ist folgender Aspekt zu prüfen:

Sind diktatorische, autokratische oder egomane Strategien und Verhaltensweisen als Erfolg versprechend und erstrebenswert konnotiert?

Im Falle kritischer Warn-Utopien oder satirisch-ironischer Brechung ist bei der Bewertung insbesondere auf die kognitiven Fähigkeiten jüngerer Rezipient:innen abzustellen.

Erscheinen Situationen struktureller Gewalt als ausweglos, ist folgender Frage nachzugehen:

Inwieweit kann eine emotionale Überbelastung dahingehend erfolgen, dass das Verhältnis Individuum/Gemeinschaft mit dauerhaften Ängsten besetzt wird (Grundmisstrauen)?

In Bezug auf Beziehungen mit Machtungleichgewicht (beispielsweise Täter-Opfer- oder Herrscher-Untergebenen-Beziehungen) ist zu prüfen:

Inwiefern können auch biologistische, rassistische, sexistische Typologien für die Gesamtbeurteilung von Relevanz sein (vgl. Diskriminierung)?

Die Wirkungsweise wird wesentlich bestimmt durch Dramaturgie und Identifikationsangebote (Film) sowie Rolle der betrachtenden oder spielenden Person (Telemedien, insbesondere Online-Spiele).