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Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien /

Werbung und Teleshopping – Ansprache

Werbung und Teleshopping

Ansprache

Folgende Merkmale sprechen dafür, dass sich Werbung an Kinder und Jugendliche richtet:

  • Darstellung von Kindern und Jugendlichen in der Werbung, z. B. beim Gebrauch des Produkts,
  • Einsatz von Personen, die Kindern und Jugendlichen als Projektions bzw. Identifikationsfiguren dienen (z. B. Schauspieler:innen, Influencer:innen, Casting-Show-Teilnehmer:innen, Musiker:innen, Moderator:innen, Sportler:innen),
  • Verwendung von Figuren und Motiven aus kinder- und jugendaffinen Medien (z. B. Musikvideos, Videospielen, Kinderserien und -filmen),
  • Verwendung von Stilmitteln aus kinder- und jugendaffinen Medien, wie Wortwahl, kindliche bzw. jugendliche Stimmen, bekannte, einfache (Kinder-)Melodien, bunte Farbgebung,
  • Verwendung animierter Trickfiguren mit kindlichem Gesamteindruck,
  • Einsatz von Themen, die für Kinder und Jugendliche von erhöhtem Interesse sind, z. B. selbstfindungs- und entwicklungsrelevante Probleme, Probleme aus den Bereichen Schule, Liebe, Partnerschaft, Familie, Sexualität, Verhalten in Peergroups.