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Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien /

Werbung und Teleshopping – Direkte Kaufaufrufe

Werbung und Teleshopping

Direkte Kaufaufrufe

Direkte Kaufaufrufe sind alle unmittelbaren Aufforderungen zum entgeltlichen Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, welche dem/der Verbraucher:in durch Worte, Gesten oder sonstige Darstellungen übermittelt werden. Dabei muss der Kauf nicht ausdrücklich appelliert werden. Als direkte Kaufaufrufe sind auch werbliche Botschaften zu bewerten, die

  • im Befehlsstil formuliert werden, z. B. „Du musst es kaufen!“, „Summer Special: Rabatt sofort sichern!“,
  • zu Mitgliedschaften auffordern, z. B. „Werde Mitglied, um dieses Spiel spielen zu können!“.

Direkte Kaufaufrufe richten sich vor allem an Kinder und Jugendliche, wenn sie

  • in Du-Form gestaltet sind, z. B. „Hol Dir…“, „Sende eine SMS an ...“ „Probiert doch mal ...“, „Kauf es jetzt!“,
  • für Produkte abgegeben werden, die auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sind bzw. Kinder und Jugendliche aufgrund ihrer alters- und entwicklungsspezifischen Interessenlage in besonderem Maße ansprechen,
  • im Umfeld von Kinder- und Jugendsendungen ausgestrahlt werden,
  • von kindlichen oder jugendlichen Darsteller:innen geäußert werden.

Entscheidend für die Bewertung ist, ob sich Kinder und Jugendliche aufgrund der Gesamtgestaltung der Werbung durch die Kaufaufforderungen in besonderem Maße angesprochen fühlen könnten.