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Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien /

Werbung und Teleshopping – Darstellung Minderjähriger in gefährlichen Situationen

Werbung und Teleshopping

Darstellung Minderjähriger in gefährlichen Situationen

Werbung darf Kinder und Jugendliche nicht ohne berechtigten Grund in gefährlichen Situationen zeigen. Gefährliche Situationen sind in Werbespots insbesondere dann fragwürdig, wenn der Eindruck erweckt wird, die Kinder und Jugendlichen könnten sich durch den Konsum oder Erwerb eines Produktes aus diesen Situationen befreien. Ein berechtigter Grund dürfte nur in absoluten Ausnahmefällen (z. B. bei sozialen Appellen wie Spendenaufrufen) anzunehmen sein.