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Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien /

Werbung und Teleshopping – Ausnutzen des Verhältnisses zu Vertrauenspersonen

Werbung und Teleshopping

Ausnutzen des Verhältnisses zu Vertrauenspersonen

Werbung darf das Vertrauensverhältnis von Kindern und Jugendlichen zu Vertrauenspersonen wie Eltern, Großeltern, pädagogischen Fachkräften oder Freund:innen nicht ausnutzen. Hierunter fallen insbesondere Werbebotschaften, die den Minderjährigen suggerieren, durch den Konsum bzw. den Gebrauch eines bestimmten Produktes die Gunst oder Wertschätzung der Vertrauenspersonen zu erhalten (z. B. „Zeigt Euren Lehrern, was Ihr drauf habt!“, „Macht Eure Eltern stolz!“, „Zeig es Deinen Freunden…“).