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Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien /

Eigenverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit – Definition

Eigenverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit

Definition

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf eine unbeeinträchtigte Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Eigenverantwortung setzt geistige Selbstständigkeit und personale Autonomie voraus. Sie beinhaltet die Fähigkeit zu angemessener Selbstfürsorge, zur Wahrnehmung von Rechten und Übernahme von Pflichten (Handlungskompetenz) sowie zur Selbstreflexion und kritischen Bewertung der jeweiligen Lebenswelt (Beurteilungskompetenz).

Gemeinschaftsfähigkeit bezeichnet eine „komplexe und vielschichtige Kompetenz, die kognitive, emotionale und motivationale sowie normative Aspekte umfasst“ und das Individuum befähigt „mit anderen zu kommunizieren und zu kooperieren“. 

Über die Förderung von Solidarität und Partizipation hinaus geht es hierbei auch um den Sinn für gegenseitigen Respekt, also die Achtung und Wertschätzung gegenüber anderen Personen, Meinungen oder Lebensweisen ohne notwendigerweise die entsprechenden Ansichten zu übernehmen. Insofern ist dann von einer „Gemeinschaftsfähigkeit“ auszugehen, wenn Individuen nicht nur mit der eigenen Bezugsgruppe kommunizieren und kooperieren können, sondern andere Individuen zumindest so weit respektieren, dass Kommunikation und Kooperation möglich sind.

Die Entwicklung dieser Fähigkeiten kann durch Medienangebote auf unterschiedliche Weise beeinträchtigt werden, insbesondere in folgenden Bereichen: Strukturelle Gewalt, Diskriminierung, weltanschauliche, religiöse und politische Extremismen, ethische Aspekte, Risikoverhalten und Selbstschädigung sowie Förderung exzessiver Nutzung.